Allgemeine Geschäftsbedingungen der PPT media GbR (PPT)

 

1.     Gegenstand

PPT entwickelt Kommunikationskonzepte für den Mittelstand. Dabei werden unter anderem Kundenzeitschriften und Newsletter produziert, Veranstaltungen konzeptioniert und organisiert sowie Unternehmen im Bereich Marketing und Positionierung beraten.

Die Leistungen werden auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Diese gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind nur dann verbindlich, wenn PPT diese ausdrücklich schriftlich anerkennt.

PPT behält sich vor, die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter einer angemessenen Frist zu ändern und/oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, den Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.

 

2.     Vergütung und Fälligkeit

Grundsätzlich ist die Auftragsbestätigung von PPT die Grundlage der Abrechnung.

Bei den Angebots- und Rechnungsbeträgen handelt es sich um Netto-Beträge, zu denen zusätzlich die Umsatzsteuer zu entrichten ist.

Rechnungen werden 14 Tage nach Stellung fällig und sind ohne Abzug zahlbar.

Gliedert sich der Auftrag in mehrere Teilabschnitte beziehungsweise in unterschiedliche Leistungsphasen, so ist PPT nach Abschlusss eines Teils/einer Phase berechtigt, diesen/diese bereits in Rechnung zu stellen.

Erbringt PPT im Auftrag des Kunden weitere Leistungen, die nicht Inhalt des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs der Auftragsbestätigung sind, berechnet PPT hierfür den regulären Stundensatz. Ebenso berechnet PPT dem Kunden die Leistungen weiter, die auf Absprache und/oder Wunsch des  Kunden durch Dritte erbracht werden.

Dies gilt dann nicht, wenn die Partner explizit etwas anderes vereinbart haben.

Das Recht auf Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, sofern die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von  PPT anerkannt ist. Es gelten die §§ 387 BGB ff.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist PPT berechtigt, Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweils in § 247 BGB festgesetzten Basiszinssatz per Anno als Verzugsschaden geltend zu machen. Der Schaden ist höher anzusetzen, wenn ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen wird.

 

3.     Nutzungsrechte

Dem Kunden werden die räumlich und zeitlich unbeschränkten einfachen Nutzungsrechte am Werk eingeräumt, d.h. die Arbeitsergebnisse können auf die erlaubte Art verwendet werden. PPT behält als Urheber weiterhin das Recht zur Nutzung.

Bis zur vollständigen Vergütung dürfen Arbeitsergebnisse nur von PPT weiterverarbeitet werden.

PPT ist berechtigt, die Kosten für die Herausgabe von Daten und Unterlagen zur Weiterverarbeitung dem Kunden zusätzlich in Rechnung zu stellen.

 

4.     Haftung

PPT gewährleistet, dass die Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt ausgeführt, entsprechend der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden können und im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen.

Sollte die Leistung nicht der genannten Beschreibung entsprechen, verpflichtet sich der Kunde, PPT dies unverzüglich nach dem Auftreten des Mangels schriftlich mitzuteilen.

Ist PPT in Leistungsverzug geraten, hat der Kunde vor der Geltendmachung weiterer Rechte eine den Umständen angemessene Nachfrist zur Leistungserbringung zu setzen.

PPT ist nicht verpflichtet, vom Kunden zur Verfügung gestellte Inhalte auf mögliche Schutzrechtsverletzungen oder Wettbewerbsverstöße zu untersuchen. Der Kunde stellt PPT von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei und verpflichtet sich, diesbezügliche Schäden zu ersetzen, die durch die Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen eventueller Rechtsverletzung entstehen.

PPT gewährleistet, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.

PPT haftet für entstandene Schäden gleich welcher Art nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

5.     Künstlersozialkasse

Es wird darauf hingewiesen, dass die Leistungen von PPT durch das beauftragende Unternehmen gegebenenfalls bei der Künstlersozialkasse angemeldet werden müssen und abgabenpflichtig sind.

Solche Beträge dürfen nicht vom Rechnungsbetrag in Abzug gebracht werden,  sondern sind zusätzlich an die Künstersozialkasse abzuführen. Dies hat das Unternehmen eigenständig zu organisieren.

 

6.     Referenz; Datenspeicherung

PPT ist berechtigt, den Kunden und das Arbeitsergebnis als Referenz im Internet aufzuführen und mit der eigenen Website zu verlinken. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

PPT speichert alle Daten des Kunden elektronisch, soweit diese zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich sind. Auf Verlangen des Kunden gibt PPT jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er den Kunden betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft. Eine Weitergabe der Daten durch PPT an Dritte erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.

Auf Anforderung des Kunden verpflichtet sich die PPT, die über den Kunden gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen, es sei denn, diese müssen aus wichtigem Grund (zum Beispiel Steuerangelegenheiten) länger aufbewahrt werden.

 

7.     Sonstiges

Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse bzw. vertrauliche Informationen des anderen Partners geheim zu halten. Diese Vereinbarung bezieht sich auch auf den Zeitpunkt nach Vertragsabschluss.

Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

 

8.     Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

 

9.     Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz von PPT.

 

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Kehl.

 

 

 

 

Stand: Januar 2011